Mende Baum & Garten unterstützt Städte und Gemeinden
Städte und Gemeinden stehen in der Pflicht fachgerechte Kontrollen durchzuführen. Wo Leitern enden und das Terrain schwierig wird, da beginnt in der Baumpflege der Kommunen die Aufgabe der Baumkletterer.
Baumeigentümer sind nicht nur mit Blick auf Schadenersatzpflichten gemäß §§ 823 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Verkehrssicherungspflicht ihrer Baumbestände angehalten, sondern für die Kommunen ergibt sich die zusätzliche Herausforderung, dass ein Großteil ihrer Baumbestände in alle Bereiche öffentlichen Lebens eingebunden sind – Straßen- und Parkbäume. Bereiche um Schulen, Kindergärten, Wohnanlagen, Friedhöfe und viele weitere Bereiche. Meist erschwert eine dichte Bebauung, fließender Verkehr oder Passanten die Arbeiten am Baum. Der Schutz Dritter hat bei uns stets Vorrang.